Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2000 - 3 StR 32/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6800
BGH, 19.04.2000 - 3 StR 32/00 (https://dejure.org/2000,6800)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2000 - 3 StR 32/00 (https://dejure.org/2000,6800)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2000 - 3 StR 32/00 (https://dejure.org/2000,6800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 3 StR 32/00
    Wie es das tut, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen (BGHSt 27, 397, 398).
  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach

    Auf die Tatsachen, die zu der Änderung geführt haben, sowie darauf, ob die ordentliche Strafkammer tatsächlich überlastet war, erstreckt sich die Prüfung hingegen nicht (vgl. BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung 4; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 338 Rdn. 22).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    An den zuvor formulierten engen Grenzen der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. etwa BGH, Urteile vom 8. Dezember 1999 - 3 StR 267/99, NJW 2000, 1580, 1581; vom 7. Juni 1983 - 4 StR 9/83, BGHSt 31, 389, 392; vom 7. November 1979 - 2 StR 398/79, juris Rn. 10; vom 9. Mai 1961 - 1 StR 103/60, WKRS 1961, 10906 Rn. 11; Beschluss vom 19. April 2000 - 3 StR 32/00, BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung 4) hielt er nicht mehr fest.
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 344/14

    Betrug (Täuschung: unbeachtliche Erkennbarkeit der Täuschung; Vermögensschaden:

    Bei der gemäß § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG zulässigen Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres durfte das Präsidium alle Umstände berücksichtigen, die der Gewährleistung einer geordneten Rechtspflege dienten (BGH, Beschluss vom 19. April 2000 - 3 StR 32/00, BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung 4).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 83/00 B

    Nachprüfung der Änderung des Geschäftsverteilungsplan des Berufungsgerichts im

    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der vom Präsidium bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG getroffenen Maßnahmen ist das BSG allerdings auf die Prüfung beschränkt, ob das Präsidium die Grenzen des ihm eingeräumten pflichtgemäßen Ermessens verlassen oder willkürliche Neuregelungen getroffen hat (BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1999 - 11 B 37/98 - unter Hinweis auf den Beschluß vom 18. März 1982 - 9 CB 1076.81, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 35 S 9; BGH, Beschluß vom 19. April 2000 - 3 StR 32/00 -, BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung Nr. 4; vgl auch BFH vom 26. September 1990 - IV R 121/98 - unter Hinweis auf BGH NJW 1977, 995 sowie BSG SozR 1720 § 21e Nr. 2 S 2 unter Hinweis auf BGHSt 22, 237, 239).

    Grundsätzlich dürfen Änderungsbeschlüsse auf der Grundlage des § 21e Abs. 3 GVG auch bereits anhängige Verfahren erfassen (BGHSt 30, 371; BGH vom 19. April 2000 - 3 StR 32/00 - = BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung 4; Albers in: Baumbach/Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 58. Aufl 2000, § 21e GVG RdNr 17).

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 82/00 B

    Nachprüfung der Änderung des Geschäftsverteilungsplan des Berufungsgerichts im

    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der vom Präsidium bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG getroffenen Maßnahmen ist das Revisionsgericht allerdings auf die Prüfung beschränkt, ob das Präsidium die Grenzen des ihm eingeräumten pflichtgemäßen Ermessens verlassen oder willkürliche Neuregelungen getroffen hat (BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1999 - 11 B 37/98 - unter Hinweis auf den Beschluß vom 18. März 1982 - 9 CB 1076.81, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 35 S 9; BGH, Beschluß vom 19. April 2000 - 3 StR 32/00 -, BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung Nr. 4; vgl auch BFH vom 26. September 1990 - IV R 121/98 - unter Hinweis auf BGH NJW 1977, 995 sowie BSG SozR 1720 § 21e Nr. 2 S 2 unter Hinweis auf BGHSt 22, 237, 239).

    Grundsätzlich dürfen Änderungsbeschlüsse auf der Grundlage des § 21e Abs. 3 GVG auch bereits anhängige Verfahren erfassen (BGHSt 30, 371; BGH vom 19. April 2000 - 3 StR 32/00 - = BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung 4; Albers in: Baumbach/Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 58. Aufl, 2000, § 21e GVG RdNr 17).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht